Türöffner S134, Symmetrisch, links und rechts montierbar
Die Falle des im Türblatt eingebauten Einsteckschlosses greift bei geschlossener Tür in die Falle des Türöffners. Bei Kontaktgabe (z.B. durch Drücken der Türöffnertaste am Monitor oder durch Code-Eingabe oder Fingerprint oder RFID-Chip Transponder) wird die Sperre der Falle des Türöffners aufgehoben, die Tür kann geöffnet werden. Nach dem Schließen der Tür hält die erneut gesperrte Falle des Türöffners die Tür, d. h. die Falle des Einsteckschlosses, wieder fest. Der elektrische Türöffner ersetzt nicht den Verschluss der Tür durch einen Riegel, sondern ist lediglich eine zusätzliche Einrichtung. Er ist in erster Linie für den Tagesbetrieb gedacht, während nachts die betreffende Tür durch Betätigung des Einsteckschlossriegels verschlossen wird. Eine nur über die Falle des Türöffners geschlossen gehaltene Tür gilt versicherungsrechtlich als nicht verschlossen.